LG Berlin – Gericht entlastet Domain-Börse Sedo

Quelle : Domain-Recht / Mehr : Domain Market - (02 Oktober 2008 00:00)

Das Landgericht in Berlin legte zwei Entscheidungen zur Frage der Haftung von Domain-Börsen für Rechtsverletzungen vor, die von geparkten Domains ausgehen. Die Entscheidungen setzen sich mit der Störerhaftung auseinander und stärken die Ansicht, dass eine Haftung des Störers erst nach Kenntnisnahme von der rechtswidrigen Handlung eintritt. Dem Parkinganbieter ist nicht zumutbar, die geparkten Domains auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. In beiden Verfahren war die Sedo GmbH Beklagte. In der etwas später ergangenen Entscheidung () machte die Klägerin, eines der größten Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland, Kosten einer Abmahnung aufgrund einer Markenrechtsverletzung durch eine Vertipperdomain geltend.

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